Uns ist das sichere trainieren auch in Zeiten von Covid-19 ein sehr großes Anliegen. Auch wenn zur Zeit viele Beschränkungen aufgehoben wurden, ist es besonders im Sport wichtig um sich selbst
und andere zu schützen. Deshalb finden sie hier alle Informationen wie wir unser Präventionskonzept gestaltet haben:
Grundsätzlich ist das Betreten und Verweilen innerhalb der Sportstätten nur zulässig wenn folgender Nachweis erbracht werden kann:
Geimpft:
- ein Nachweis über eine Impfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19:
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Die Zweitimpfung gilt für maximal 360 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung.
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Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab
dem Tag der Impfung.
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Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 360 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
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Die Drittimpfung (bzw. bei Einmalimpfstoffen und bei Genesenen die Zweitimpfung) gilt 360 Tage. Zwischen erster und zweiter Impfung müssen mindestens 14
Tage, zwischen zweiter und dritter Impfung zumindest 120 Tage liegen.
Genesen:
- Diese sind nach Ablauf der Infektion für 180 Tage von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gilt etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch
bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.
Eine Teilnahme am Training ist nur für geimpfte bzw. genesene Personen gestattet. Dabei gelten die selben Fristen wie oben genannt. Ausgenommen sind nur:
- Kinder bis 11 Jahre
- Sollte ein medizinischer Grund vorliegen, warum ein Teilnehmer nicht geimpft werden kann. In dem Fall ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen