Trainieren mit Covid-19


stand: 12. September 2022

Uns ist das sichere trainieren auch in Zeiten von Covid-19 ein sehr großes Anliegen. Auch wenn zur Zeit viele Beschränkungen aufgehoben wurden, ist es besonders im Sport wichtig um sich selbst und andere zu schützen. Deshalb finden sie hier alle Informationen wie wir unser Präventionskonzept gestaltet haben:

Voraussetzungen für das betreten der Sportanlagen

Grundsätzlich ist das Betreten und Verweilen innerhalb der Sportstätten nur zulässig wenn folgender Nachweis erbracht werden kann:

 

Geimpft:

  • ein Nachweis über eine Impfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19:
  1. Die Zweitimpfung gilt für maximal 360 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung.
  2. Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung.
  3. Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 360 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
  4. Die Drittimpfung (bzw. bei Einmalimpfstoffen und bei Genesenen die Zweitimpfung) gilt 360 Tage. Zwischen erster und zweiter Impfung müssen mindestens 14 Tage, zwischen zweiter und dritter Impfung zumindest 120 Tage liegen.

Genesen:

  • Diese sind nach Ablauf der Infektion für 180 Tage von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gilt etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.

Vorraussetzungen für die Teilnahme am Training

Eine Teilnahme am Training ist nur für geimpfte bzw. genesene Personen gestattet. Dabei gelten die selben Fristen wie oben genannt. Ausgenommen sind nur:

  • Kinder bis 11 Jahre
  • Sollte ein medizinischer Grund vorliegen, warum ein Teilnehmer nicht geimpft werden kann. In dem Fall ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen

Zusätzlich gilt

  • Sportanlagen dürfen nur unter den oben gelisteten Punkten betreten werden (3G)
  • Eine Teilnahme am Training ist nur für geimpfte Personen möglich (2G, Ausnahmen siehe oben)
  • Sportanlagen dürfen nur betreten werden, wenn man sich gesund fühlt und wenn keinerlei typische Covid-19 Symptome (z.B. Husten, Niesen, Unwohlsein, Verlust des Geschmacksinnes, ...) vorliegen
  • Sollte ein nahes Familienmitglied aktuell an Corona erkrankt sein, man selbst aber gesund ist, ist eine Teilnahme am Training trotzdem ausgeschlossen, bis das nahe Familienmitglied wieder genesen ist
  • Nach dem Betreten und vor dem Verlassen des Sportsaales sind verpflichtend die Hände zu waschen (Umkleideräume)
  • Häufig berührte Flächen (Türklinken, Armaturen, Handläufe, etc.) werden mit einem Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis nach dem Training desinfiziert. Die für die Sportausübung vorgesehenen Bereiche werden bei Benützung einmal täglich durch Reinigungspersonal gereinigt
  • Für jede Trainingseinheit wird eine Anwesenheitsliste mit den nötigen Kontaktdaten geführt
  • Während des Trainings wird auf eine möglichst gute Belüftung geachtet
  • Die allgemeinen Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus sind stets zu beachten:
    • häufiges Händewaschen mit Seife (oder Desinfektionsmittel)
    • Augen, Nase und Mund nicht berühren
    • Beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch bedecken. Taschentuch danach sofort entsorgen